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Was ist die URA (Leerkassettenvergütung)?

Die URA / UHG ...


Vorab.
Bei allen Produkten die bei Acor verkauft werden, wurde die UHG/URA/Reprographie-Vergütung schon bezahlt!
 
UHG = Reprographieabgabe: Drucker, Fax, Kopierer ...
URA = Leerkassettenvergütung: CD, DVD, USB Stick, HDD ...
 
Viele kleine Händler (geizhals und co.) verkaufen ohne UHG/URA wodurch der Preis bei Drucker um bis zu 100.- Euro billiger wird und bei Kopierer sogar bis zu 400.- Euro.
Das selbe gilt auch bei den um bis zu 50% billigeren CD/DVD Rohlingen aus dem Ausland.
 

Wer zahlt normal URA / UHG ?

  • Importeur
  • Hersteller
  • Händler
Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass die Vergütung derjenige zu leisten hat, der das unbespielte Trägermaterial vom Inland oder vom Ausland aus als erster in Österreich verkauft. Dies ist in der Regel der Importeur, im Falle einer inländischen Produktion ist es der Hersteller.
Die Leerkassettenvergütung wird in der Folge auf jeder Handelsebene weiterverrechnet und ist somit für den Händler ein Durchlaufposten. Jeder Händler haftet jedoch wie ein Bürge und Zahler für die Entrichtung der Leerkassettenvergütung, soferne seine Bezugsmenge an unbespieltem Trägermaterial je Halbjahr über der so genannten Bagatellgrenze liegt (5.000 Spielstunden Audio oder 10.000 Spielstunden Video). Kleine Händler sind somit von der Haftung ausgenommen.
Letztlich zahlt jedoch der Konsument im Rahmen des Gesamtpreises die Leerkassettenvergütung. Der Konsument ist ja auch derjenige, der urheberrechtlich geschützte Musik, Bilder, Filme usw. auf das Trägermaterial privat überspielt.
 
Wer haftet?
Das hat die austro mechana wirklich gut durchdacht.
Denn es haftet nicht der Kunde wenn er seine Ware aus dem Ausland bezieht. Sondern es müsste der Verkäufer haften. Der Niederländische Händler aufgrund eines Österreichischen Wegerechts? Wers glaubt...
Somit kann der Kunde ohne Risiken URA Freie Ware kaufen. Es kann ihm nichts passieren. Einige ausländische Händler haben den Versand nach Österreich auf Druck von der austro mechana eingestellt.
Aber wie uns die austro mechana mitteilte hat der Kunde nichts zu befürchten. Somit happy shopping im Ausland. 
Nur sollte man immer erfragen wer die Garantieabwicklung durchführt. Da viele Geräte zum Händler zurück gesendet werden müssen damit dieser die Garantieabwicklung durchführt. 
Eine Abwicklung beim Hersteller selber ist oft über Web nicht möglich da die Seriennummer nicht zum Land passt.
 
Unsere Einstellung zur URA / UHG: 
Die URA/UHG ist unserer Meinung die größte Frechheit die es gibt. Sie bezichtigt jeden von uns vorab Werke abzuspeichern deren Rechte wir nicht haben. Dies ist gleichzusetzen als würde jeder von uns ein Jahr ins Gefängniss gehen weil wir die Möglichkeit haben eine Bank zu überfallen.
Die Frage die noch nie beantwortet wurde ist:
Wenn jeder von uns die URA/UHG bezahlt und somit das Recht erworben hat Werke anderer zu speichern oder zu drucken,  sind dann MP3s, Filme oder das einscannen von Zeitschriften/Büchern und dergleichen legal?
 
Es gibt auch die Möglichkeit sich die URA zurück zu holen. Man muss begründen wofür man den Datenträger nutzt und das nur Inhalte darauf gespeichert werden wofür man die Rechte besitzt. zb. CDs zum Sichern der Buchhaltungsdaten ...
Das Formular dazu finden Sie hier. Wenn Sie sich DVDs kaufen für das Hochzeitsvideo oder fürs Urlaubsvideo so wäre dies auch URA frei. :)
Sie müssen dies auch nur begründen und nicht beweisen! 
 
Auf Grund der neuen Rechtslage und der Urteile des EuGH gibt es seit 12/2010 für Firmen eine Freistellung der URA (Leerkassettenvergütung). Hier finden sie das Freistellungsformular. Dieses muss ausgefüllt werden und an die Austromechana sowie an ihren Verkäufer vorab übermittelt werden!
EuGH C-467/08 Padawan gegen SGAE
*Der kleine Padawan Luke Skywalker hat hier nichts damit zu tun auch wenn die dunkle Seite mächtig ist.* ;)
 
Das Freistellungsformular ist ja eine gute Idee nur nicht wirklich zu gebrauchen. Der Kunde muss für jeden seiner Lieferanten ein Freistellungsformular ausfüllen. Das lustige ist, der Händler selber darf das nicht. Er hat das Problem das er die Ware dennoch mit URA kaufen muss und dies dann bei der austromechana zurückfordern kann. Anders rum das der Händler gleich URA Frei einkauft und nur dann URA zahlt wenn diese auch anfällt wäre ja zu einfach.
Naja, wir Händler geben ja gerne der Austromechana einen Kredit.
Noch zur Info. Wir Händler bekommen die URA derzeit nicht zurück. Die Lieferanten weigern sich an die Austromechana abzuliefern wodurch die Austromechana das Geld welches sie nicht bekommt auch nicht zurückzahlen kann. Die Lieferanten wiederrum haben kein System der einzelnen Rückzahlung und warten bis diese Abgabe vom Gericht gekippt wird.
 
Wenn geistige Werke geschützt werden was ist dann mit Websites?
Es kann sich bei der Austro Mechana jeder anmelden der ein Werk in Umlauf gebracht hat. Nach einem Schlüssel wird dann berechnet wieviel  man aus dem Topf bekommt. Bestseller oder Preisträger bekommen mehr. Ein kleiner Absatz in der Zeitung weniger.
Auf unsere Anfrage wieviel man für eine Website bekommt, die auch unter Schutz steht und Informationen beinhaltet, bekamen wir die Antwort "NICHTS"!
Soviel zum Schutz der Werke. Wenn bei Print und Online Medien ein Unterschied gemacht wird stellt sich die Frage ob hinter all dem wirklich der Schutz des Authors steht oder doch eher nur Geld gemacht wird auf Kosten des Kunden.
 
Nachdem scheinbar zu wenig Geld verdient wurde mit dem Werk selbst mussten neue Einnahmequellen gefunden werden.
Die Austro-Mechana meinte somit 2004 unter dem Titel "Trägermaterial" das alle Computer Festplatten URA pflichtig wären.  Dies wurde aber durch den Obersten Gerichtshof (OGH) im Juli 2005 abgelehnt.
Diesen Kampf hat für uns alle Gericom übernommen. Hier das Urteil.
Im selben Jahr am 24.12.2005 !!! wurde unter dem Titel "Reprographie-Vergütung" von der Literara-Mechana eine URA auf jeden PC - ohne diesen näher zu spezifizieren - in Höhe von Euro 18.- pro Geräte verlangt. Im Jahr 2009 kam dann die Abweisung durch den OGH mit der Begründung das kein Anspruch auf eine Reprographie-Vergütung auf PCs bestehe.
Diesen Jahrelangen Kampf hat für uns alle freundlicherweise der Marktführer Hewlett Packard Austria übernommen. Hier das Urteil. :)
 
Es wird wohl nicht lange dauern bis Handy und Digicam an der Reihe sind. Es bleibt nur zu hoffen das sich dann wieder einer der Großen darum an nimmt.

Hier eine kleine Rechtfertigung der austro mechana.
 
 
Hier nun ein paar Infos von der geliebten Austro Mechana und Literar Mechana: 
Der Schöpfer eines künstlerischen Werkes bestimmt, wer welche kommerzielle Aktivität damit setzen darf. Im Zuge der Massennutzung von Musik hat der Gesetzgeber die Vervielfältigung für den privaten Bereich erlaubt, aber dafür eine pauschale Vergütung eingeführt, die so genannte Leerkassettenvergütung.

URA = Urheberrechtsabgabe ist die im Geschäftsalltag von Industrie und Handel verwendete Bezeichnung für die Leerkassettenvergütung.

Die austro mechana kassiert die Leerkassettenvergütung für Ihre eigenen Rechteinhaber (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) und auch für alle anderen Berechtigten, die durch die Verwertungsgellschaften Literar-Mechana, AKM, LSG, ÖSTIG, VAM, VBK, VDFS und VGR vertreten werden. Ausländische Verwertungsgesellschaften finden Sie hier.
 
Informationsblatt über die einschlägigen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.
 
Tarife für Datenträger und Drucker der Austro-Mechana und Literar Mechana sind hier und hier zu finden.
 

Welche Medien sind URA und UHG-pflichtig ?

Das Gesetz legt ganz allgemein fest, dass für jedes Trägermaterial, welches für Aufnahmen / Überspielungen von geschützten Inhalten zum privaten Gebrauch geeignet oder bestimmt ist, die Vergütung zu entrichten ist. Näheres ist im Gesamtvertrag Leerkassettenvergütung geregelt.

URA-pflichtig sind somit:

  • Audio- und Videoleerkassetten
  • DAT
  • Minidisc
  • CD-R/-RW Data
  • CD-R/-RW Audio
  • Kamerakassetten
  • bespielbare DVD
  • integrierte und wechselbare MP3-Speicher
  • Festplatten in MP3-Jukeboxes
  • Festplatten in digitalen Videorecordern und Sat-Receivern
  • USB Sticks
UHG-pflichtig sind:
  • Drucker, Kopierer, Scanner, AIO, Faxgeräte

    austro mechana und die übrigen Verwertungsgesellschaften waren der Überzeugung, dass nach dem geltenden UrhG auch für die Speichermöglichkeit auf Festplatten in Home PCs eine Vergütung zu entrichten ist. Schließlich hat eine Marktuntersuchung bereits für das Jahr 2003 ergeben, dass über 500 Millionen Musikfiles und knapp 7 Millionen Filme (ohne Amateurfilme) auf den PCs in den österreichischen Haushalten gespeichert sind. Die Computerindustrie hat diesen Anspruch abgelehnt, die Rechtsfrage wurde durch den Testprozess gegen Gericom geklärt. Der Oberste Gerichtshof hat am 12. Juli 2005 entschieden, dass Festplatten in Home PCs nicht vergütungspflichtig sind, weil sie in "wirtschaftlich nicht zu vernachlässigendem Ausmaß multifunktional verwendet" werden. Das Urteil können Sie hier im Volltext nachlesen >>
URA-Rückzahlung

Der Gesetzgeber hat in § 42b Abs 6 UrhG folgende zwei Fälle ausdrücklich festgelegt, in denen die austro mechana die Leerkassettenvergütung zurück zahlen muss, wenn sich auf den nachfolgenden Handelsstufen herausstellt, dass sie nicht zu entrichten ist.

  1. Wenn Trägermaterial auf Handelsebene exportiert bzw. reexportiert wird. Voraussetzung dafür ist der Nachweis über den Einkauf inklusive Leerkassettenvergütung (Einkaufsrechnung) und über den Export (z.B. Ausfuhrbescheinigung)

  2. Wenn Trägermaterial für eine Vervielfältigung auf Grund der Einwilligung des Berechtigten benutzt worden ist. Dies betrifft hauptsächlich den professionellen Bereich.

Für die Geltendmachung der Rückforderung übersenden Sie bitte die notwendigen Unterlagen mit dem Rückzahlungsformular (pdf / xls).

Im Jahr 2011 hat die austro mechana ein Freistellungsformular bereitgestellt. Mit diesem können sich Firmen beim Händler von der URA befreien lassen.

Was passiert mit dem kassierten Geld?

Die Einnahmen werden von der austro mechana monatlich nach einem festgelegten Schlüssel an die an der Leerkassettenvergütung beteiligten Verwertungsgesellschaften

verteilt. Die weitere Aufteilung an die einzelnen Rechteinhaber fällt in die Kompetenz der jeweiligen Verwertungsgesellschaft.

Der Gesetzgeber hat für alle Verwertungsgesellschaften festgelegt, dass mindestens 50 % der Gesamteinnahmen für soziale und kulturelle Zwecke (SKE) zu verwenden sind. Jede Verwertungsgesellschaft hat jährlich über die Verwendung dieser Mittel an das Bundeskanzleramt zu berichten.

Über die SKE der austro mechana berichtet deren eigene Homepage. Im SKE-Bericht sind die Gesamteinnahmen der Leerkassettenvergütung im Detail dargestellt.

50 % der Einnahmen werden individuell verteilt. Dies geschieht in der austro mechana im Wesentlichen durch Auszahlung eines prozentuellen Zuschlags auf das Tantiemenaufkommen des abgelaufenen Jahres. Die Detailregelungen finden sich in Punkt 14.7 der Allgemeinen Verteilungsbestimmungen der austro mechana.

 2011: Neue UHG Tarife
Drucker: ab 01.07.2011 bis 30.06.2011 Erhöhung in %
I: Multifunktionsgeräte: 5,58 %* 5,40 % 3,30 %
II: Tintenstrahldrucker: 5,58 %* 5,40 % 3,30 %
III: Laserdrucker (einschließlich LED-Drucker): 5,02 %* 4,86 % 3,29 %
mindestens jedoch € 2,50 und maximal € 105,- pro Gerät. *) vom Erstinverkehrbringungspreis
Kopiergeräte:
I: bis 9 Vervielfältigungen pro Minute € 12,26 11,86 3,37 %
II: 10-19 € 37,05 35,86 3,32 %
III: 20-39 € 105,93 102,55 3,29 %
IV: 40-69 € 180,13 174,38 3,30 %
V: 70 oder mehr € 413,21 400,02 3,30 %
Farbkopierer: nach s/w-Leistung, mindestens € 105,93 102,55 3,30 %
Faxgeräte:
I: einfache Faxgeräte € 6,31 6,11 3,27 %
II: Faxgeräte mit Scannerausgang € 12,71 12,31 3,25 %
III: Faxgeräte, bei denen der Ausdruck auf Toner basiert € 25,44 24,63 3,29 %
Scanner:
I: Handscanner € 4,48 4,34 3,23 %
II: bis 12 Scanvorgänge pro Minute € 11,99 11,61 3,27 %
III: 13-35 € 67,43 65,27 3,31 %
IV: 36-70 € 130,08 125,93 3,30 %
V: über 70 € 375,71 363,72 3,30 %
 
 2011: URA FÄLLT für Firmen!
auf Grund der Rechtslage und der Urteile des EuGH hat die Austromechana auf ihrer Homepage ein sogenanntes „Freistellungsformular“ für die URA publiziert ( http://www.austromechana.at/rte/upload/ura/formular_ex_ura.pdf ). Das Freistellungsformular gilt nicht nur für Festplatten sondern für jegliches Urheberrechtsabgabe pflichtige Trägermaterial. Es richtet sich in erster Linie an Endnutzer/Käufer, die das Trägermaterial ausschließlich beruflich bzw. gewerblich nutzen und keine urheberrechtlich geschützten Inhalte speichern.
 
Der Ablauf ist wie folgt: Das Freistellungsformular ausfüllen. Danach an die Austromechana sowie an Acor übermitteln.
 
Dies gilt wie gesagt nur für FIRMEN. Ab diesem Zeitpunkt ist man von der Urheberrechtsabgabe befreit! Wir werden diese dann nicht mehr weiter verrechnen. :)
 2010: 3ter versuch URA auf Festplatten einzuheben!
Nachdem es 2004 nicht geklappt hat und der Oberste Gerichtshof die Vorderung gekippt hatte versuchte es die Austro Mechana am 24.12.2005 ein zweites mal und wurde vom OGH 2009 erst wieder eines besseren belehrt.
Da die Austro Mechana 2 Absagen nicht wirklich ernst nimmt versucht sie es einfach ein Jahr später wieder.
 
Wir haben nun 2010 und siehe da mit 01.10. wird eine URA auf Festplatten eingeführt. Wohl gemerkt eingeführt. Wer ein Problem damit hat soll klagen!
Darunter fallen alle Festplatten in PCs, in Notebooks, Netbooks, Tablets ... sowie externe Festplatten und Multimedia Festplatten "ohne" Recording Funktion.
Die "Gebühr" die zwischen 3 Euro und 24,30 liegt ist natürlich wieder für die Armen deren Urheberechte wir ALLE so schwer verletzen.
 
Wir werden natürlich, wie immer, anfragen ob wir nun keine MusikCDs mehr kaufen müssen, sondern ob es nun legal ist diese aus dem Internet zu laden. Da für das Urheberecht schon bezahlt wurde kann wohl eine Urheberrechtsverletzung nicht mehr gegeben sein.
 
Wir sind keine Rechtsspezialisten, aber wir sind uns sicher es gibt einen Gesetz welches es verbietet Gerichte unnötig zu belasten. Mit ein bisschen Glück findet sich ein Richter der der Austro Mechana klar macht was 2 NEIN heissen.
 
Aber auch wenn die Austro Mechana 2011 ihr 3tes NEIN bekommt werden sie es wohl 2012 wieder versuchen.
 
Wer gab so einem Verrückten Verein das Recht ohne höhere Überwachung Steuern (URA) einzuführen wie sie es für richtig halten?
 UHG Tarife Österreich 2010
Drucker: ab 01.07.2010 bis 30.06.2010 Erhöhung in %
I: Multifunktionsgeräte: 5,40 %* 5,29 % 2,08 %
II: Tintenstrahldrucker: 5,40 %* 5,29 % 2,08 %
III: Laserdrucker (einschließlich LED-Drucker): 4,86 %* 4,76 % 2,10 %
mindestens jedoch € 2,50 und maximal € 105,- pro Gerät. *) vom Erstinverkehrbringungspreis
Kopiergeräte:
I: bis 9 Vervielfältigungen pro Minute € 11,86 € 11,63 1,97 %
II: 10-19 € 35,86 € 35,16 1,99 %
III: 20-39 € 102,55 € 100,52 2,02 %
IV: 40-69 € 174,38 € 170,93 2,02 %
V: 70 oder mehr € 400,02 € 392,10 2,02 %
Farbkopierer: nach s/w-Leistung, mindestens € 102,55 € 100,52 2,02 %
Faxgeräte:
I: einfache Faxgeräte € 6,11 € 5,99 2,00 %
II: Faxgeräte mit Scannerausgang € 12,31 € 12,06 2,07 %
III: Faxgeräte, bei denen der Ausdruck auf Toner basiert € 24,63 € 24,14 2,03 %
Scanner:
I: Handscanner € 4,34 € 4,25 2,18 %
II: bis 12 Scanvorgänge pro Minute € 11,61 € 11,38 2,02 %
III: 13-35 € 65,27 € 63,98 2,02 %
IV: 36-70 € 125,93 € 123,43 2,03 %
V: über 70 € 363,72 € 356,53 2,02 %
 URA Tarife Österreich 2010
  • Autonomer Tarif ("Wiener Zeitungs-Tarif")
  • Vertragstarif

Für Nichtvertragspartner gilt der autonome Tarif, für Vertragspartner der ermäßigte Vertragstarif.

Kategorie: Vertragstarif Autonomer Tarif
Audio analog (MC, analoge und digitale Kammerakassetten) € 0,12 € 0,18 pro Spielstunde
Audio digital (Audio CD-R/RW, Minidisc, Dat) € 0,18 € 0,27 pro Spielstunde
Daten CD-R/RW € 0,17 € 0,255 pro Spielstunde
Integrierte oder wechselbare Speicher jeder Art in / für MP3 Player Juckboxes udgl. € 1,50 € 2,25 bis 512mb
(Ab der Kategorie "bis 4GB" reduziert sich der Tarif um 1/3, sofern die Speichermedien auch für nicht vergütungspflichtige € 2,50 € 3,75 bis 1GB
Aufnahmen, z.B. eigene Fotos und Filme, verwendet werden können.) € 5,25 € 7,88 bis 4GB
- € 9,00 € 13,50 bis 30GB
- € 10,50 € 15,75 bis 60GB
- € 12,00 € 18,00 bis 90GB
- € 13,50 € 20,25 bis 120GB
- € 15,00 € 22,50 bis 160GB
- € 15,00 € 22,50 über 160GB
Video analog und digital (analoge und digitale Videokassette, DVD) DVD 4,7GB = 2 Spielstunden € 0,18 € 0,27 pro Spielstunde
Festplatten in bezw. für DVD-Recorder, Sat-Receiver u.a. UE-Geräten € 3,00 € 4,50 bis 40GB
- € 6,00 € 9,00 bis 80GB
- € 10,00 € 15,00 bis 160GB
- € 12,00 € 18,00 bis 250GB
- € 15,00 € 22,50 bis 400GB
- € 20,00 € 30,00 bis 600GB
- € 20,00 € 30,00 über 600GB
- € 15,00 € 22,50 über 160GB
USB Sticks for general use € 0,10 € 0,15 bis 1GB
- € 0,20 € 0,30 bis 4GB
- € 0,20 € 0,30 bis 8GB
- € 0,40 € 0,60 bis 16GB
- € 0,50 € 0,75 bis 32GB
- € 0,50 € 0,75 über 32GB
Externe Multimedia-Festplatten mit Recording-Funktion € 17,10 € 25,65 bis 250GB
- € 19,40 € 29,10 bis 500GB
- € 22,50 € 33,75 bis 750GB
- € 24,30 € 36,45 bis 1000GB
- € 24,30 € 36,45 über 1000GB
Integrierte oder wechelbare Speicher jeder Art in/für MP3-Player, Audio/Videoplayer und dergleichen in mobilen Telefonen und Handhelds. € 3 bis 256MB
- € 6 bis 512MB
(Auf ausdrücklichen Wunsch des zuständigen Fachverbandes der WKO, der zum Abschluss eines Gesamtvertrages befugt ist, € 7,50 bis 1GB
sind Mobiltelefone mit MP3 Player, Audio/Videoplayer bzw. Mediaplayer nicht Gegenstand des aktuell gültigen € 12,00 bis 6GB
Gesamtvertrages mit den entsprechend reduzierten Tarifen.) € 18,00 bis 30GB
- € 24,00 bis 60GB
(Die Tarife werden um max. 1/3 reduziert, wenn in relevantem Ausmaß typ. nicht vergütungspfl. Aufnahmen gemacht werden.) € 30,00 bis 100GB


 2009: OGH bringt URA auf PCs zu Fall!
Nach 3 Jahren hat nun der OGH die URA auf PCs und Notebooks zu Fall gebracht! :)
 
 
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Stellen Sie sicher, daß Ihr Drucker die Erfordernisse einer hektischen Büroumgebung befriedigen kann -...
Art.Nr.:A0DX021
Hersteller:Konica Minolta
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OKI Trommel 40330807 schwarz OKIproof 905
10.000 Seiten • OKIproof 905
Art.Nr.:40330807
Hersteller:OKI
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Konica Minolta magicolor 4750DN A4 duplex netzwerk
50 Euro TradeIn!! A4 • 600x600dpi • 30/30 S/min (A4) • Papierzufuhr: 350 Blatt (1x 250 + 1x 100 Blatt)...
Art.Nr.:A0VD022
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