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URA Freistellung


auf Grund der neuen Rechtslage und der Urteile des EuGH 12/2010 hat die Austromechana auf ihrer Homepage ein sogenanntes „Freistellungsformular“ publiziert.
Das Freistellungsformular gilt nicht nur für Festplatten sondern für jegliches Urheberrechtsabgabe pflichtige Trägermaterial. Es richtet sich in erster Linie an Endnutzer/Käufer, die das Trägermaterial ausschließlich beruflich bzw. gewerblich nutzen und keine urheberrechtlich geschützten Inhalte speichern.

Das Procedere ist wie folgt: Formular ausfüllen -> an Austromechana sowie an uns übermitteln -> ab dann sind ihre Einkäufe bei uns URA frei!

Freistellungsformular: http://www.austromechana.at/rte/upload/ura/formular_ex_ura.pdf

Mehr zur URA.

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